Menschenwürdige Arbeit weltweit sichern

Monika Eigenstetter und Nadine Langhorst

Näherin in Bangladesch (Achim Halfmann / CSR NEWS)

Mit dem sogenannten Sorgfaltspflichtengesetz erfährt die Frage nach den Menschenrechten in globalen Lieferketten wieder große gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit. Aber nicht nur in Schwellenländern sind Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung: Auch in den hochindustrialisierten Ländern können diese bestehen, z.B. in der Landwirtschaft, der Gebäudereinigung, der Logistik oder in Schlachthöfen. Menschenrechtsverletzungen können im Zusammenspiel mit Digitalisierung und Click-Work auftreten, oder bei selbstständigen Fahrern der Hol- und Bringedienste, die oft unterhalb eines existenzsichernden Einkommens arbeiten (DGB, 2015, Eigenstetter, 2017). Die Corona-Krise zeigt recht deutlich, wo Menschen durch Arbeitsbedingungen besonders gefährdet werden.

Am 10. Dezember 1948 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als Resolution 217 A (II) 30 Menschenrechts-Artikel angenommen. Menschenrechte sind unveräußerliche Grundrechte, die unterschiedslos allen Menschen von Geburt an zustehen: „Alle Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren“. Diese Rechte fußen auf vorverfassungsmäßigem Prinzip und beinhalten u.a. die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, das Recht auf Privatleben, Eigentumsrechte, Religionsfreiheit, freie Meinungsäußerung sowie Sicherung des Zugangs zu Wasser und Nahrung. Zudem gibt es Schutzrechte für Arbeitende. Jeder Mensch soll durch seine Arbeit ein angemessenes Einkommen erwirtschaften können.

Die Bedeutung der Menschenrechte

Um die Durchsetzung der Menschenrechte zu befördern, verabschiedeten die Vereinten Nationen 1966 zwei Menschenrechtspakte: (1) den Zivilpakt mit Freiheitsrechten und politischen Rechten, z.B. das Recht auf freie Meinungsäußerung. (2) den Sozialpakt mit den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten, z.B. dem Recht auf Arbeit, Bildung und einen angemessenen Lebensstandard. Weitere verabschiedete Konventionen umfassen u.a. die Rechte von Frauen, Kindern und Behinderten oder die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (BPB, 2018).

Für menschenwürdige Arbeitsbedingungen sind der Sozialpakt und die Konventionen von besonderer Bedeutung, auch in den industrialisierten Ländern. Die Gleichstellung der Frauen ist z.B. vielfach noch nicht verwirklicht: Deutschland rangiert hierbei im unteren Mittelfeld der Europäischen Union (Berger et al. 2020). Noch größere Defizite gibt es bei der Inklusion von People of Colour (LeanIn & McKinsey, 2020). Personen mit körperlichen Behinderungen erfahren Probleme im Zugang zum Arbeitsmarkt. Damit wird eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft verwehrt.

ILO-Kernarbeitsnormen

Nach der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO, International Labour Organisation) sind für eine menschenwürdige Arbeit die Einhaltung der Menschenrechte bei der Arbeit und eine gesunde und sichere Beschäftigung mit einem existenzsichernden Einkommen kennzeichnend. Darüber hinaus gilt es, die Stärkung des Sozialschutzes und der sozialen Sicherheit zu gewährleisten, um Risiken durch Krankheit und Unfälle abzumildern. Zudem ist die Gewährleistung des Sozialdialogs zentral (Demele, 2013, S. 13). Auf dieser Basis sind acht Kernarbeitsnormen definiert (siehe Kasten 1, ILO Deutschland o.J.).

Kasten 1. Kernarbeitsnormen der ILO: Übereinkommen

Der Nobelpreisträger und Ökonom Sen (1999) fordert, die materiellen Grundlagen und die Freiheitsrechte besonders zu stützen, da fehlende materielle Ressourcen zu Freiheitshemmnissen führen. Nur durch eine menschengerechte und menschenwürdige Arbeit und die damit einhergehenden materiellen Ressourcen bestehen Möglichkeiten gesellschaftliche Teilhabe zu realisieren, z.B. eine Familie zu gründen oder eigene Fähigkeiten weiterzuentwickeln (dazu umfassender in Eigenstetter, 2017). Weiter sind die Sozialdialoge zur Verbesserung der Existenzsicherung der Arbeitenden und der Aufbau einer staatlichen Arbeitsschutzinspektion essentiell, um in einem Land ein Grundniveau von Sozialstaatlichkeit zu gewährleisten (Demele, 2013).entnommen ILO Deutschland o.J.

Menschenrechte in internationalen Wertschöpfungsketten

John Ruggie, Sonderbeauftragter Generalsekretärs der Vereinten Nationen, erarbeitete von 2005 bis 2011 einen Referenzrahmen und Handlungsempfehlungen für die Achtung der Menschenrechte in den internationalen Lieferketten unter Einsatz eines Multistakeholder-Dialogs (Hamm, 2016). Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen beinhalten die drei Säulen: „Protect, Respect and Remedy“ (UN, 2011). Diese werden auch im OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln thematisiert (OECD 2018).

Protect: Staaten haben die Verpflichtung Menschenrechte und fundamentale Freiheitsrechte zu schützen.

Respect: Die Unternehmen müssen die Menschenrechte und die entsprechenden Gesetze uneingeschränkt achten.

Remedy: Wenn Menschenrechte durch Unternehmen verletzt wurden, gibt es ein Recht auf Wiedergutmachung.

Gefordert werden in allen Leitlinien ein kontinuierliches Monitoring entlang der Wertschöpfungskette mit einer Identifikation und -bewertung von menschenrechtlichen Risiken sowie der Aufbau von Governance-Strukturen und Maßnahmen, um die Risiken zu mindern. Unternehmen müssen alle international anerkannten Menschenrechte achten und Menschenrechtsverletzungen verhindern, und zwar sowohl im Rahmen der eigenen unternehmerischen Handlungen als auch in allen relevanten Unternehmensbeziehungen, z.B. zu Lieferanten.  Beschwerdestellen sind gefordert, damit Beschäftigte Menschenrechtsverletzungen anzeigen können.

All diese Forderungen finden sich in bereits verabschiedeten und sich aktuell entwickelnden „Lieferkettengesetzen“ bzw. Sorgfaltspflichtengesetzen der EU-Länder wieder, auch im deutschen Sorgfaltspflichtengesetz.

Da die deutschen Unternehmen – mit wenigen Ausnahmen – es bislang versäumten, auf freiwilliger Basis umfassende Analysen über mögliche Menschenrechtsverletzungen in ihrer Wertschöpfungskette sowie Maßnahmen zur Verhinderung dieser vorzulegen, wie es im Nationalen Aktionsplan Menschenrechte gefordert war, wurde im März 2021 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein Sorgfaltspflichtengesetz verabschiedet.

Das Gesetz bezieht sich explizit auf die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Unternehmen von mehr als 3000 Mitarbeitenden sind nun ab 2023 verpflichtet, sich darum zu sorgen, ob Menschenrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette vorliegen. Falls vorhanden müssen Abhilfemaßnahmen definiert werden.

Ab 2024 sind auch Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden betroffen. Dabei ist es unerheblich, ob die Menschenrechtsverletzungen im Inland oder im Ausland auftreten. Leisinger berichtete z.B. 2005, dass bei einer Überprüfung der in- und ausländischen Standorte der Novartis große Probleme bei den Reinigungskräften im Inland festgestellt wurden.

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette: Best Practices

Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist eine der Branchen, in denen gravierende Menschenrechtsverletzungen häufig auftreten.

Grüner Knopf

Auf Grund der offensichtlichen Missstände in der Textil- und Bekleidungsindustrie hat das BMZ im Jahr 2019 das staatliche Siegel Grüner Knopf eingeführt, welches derzeit von 64 vornehmlich deutschen Unternehmen genutzt wird. Der Grüne Knopf möchte Unternehmen bei der Einhaltung von Sorgfaltspflichten in den eigenen Lieferketten handlungsfähig machen und Verbraucher:innen beim bewussten Kauf von nachhaltigen Textilien unterstützen. Als Metasiegel hat es ein breites Spektrum an Produktkriterien definiert. Besonders hohe Standards, wie der Global Organic Textile Standard (GOTS) für Naturfasern oder der Global Recycling Standard (GRS) für synthetische Materialien, können Bestandteil bei der Vergabe des Grünen Knopfes sein. Auch eine Mitgliedschaft bei der Fair Wear Foundation wird bei der Prüfung positiv berücksichtigt. Zudem aber bestehen hohe Anforderungen an den Managementprozess, um die unternehmerische Sorgfaltspflicht sicherzustellen. Besonderheit dieses Siegels ist, dass damit für ein Produkt zugleich der Aufbau einer Governance-Struktur gefordert wird, die ein tiefgehendes Risikomanagement der Lieferkette einschließlich Abhilfemaßnahmen und Beschwerdemechanismen erfordert – so wie im Lieferkettengesetz gefordert. Regelmäßig muss über den aktuellen Sachstand des jeweiligen Unternehmens berichtet werden.

Nichtregierungsorganisationen wie Femnet kritisieren allerdings, dass die offene Berichterstattung zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu allgemein sei, die Unternehmen häufig nicht auf konkrete Probleme in den eigenen Lieferketten eingingen und keine konkrete Maßnahmen zur Verbesserung beschrieben. Ein existenzsicherndes Einkommen sei nicht gewährleistet. Und es seien noch nicht alle Stufen der Lieferkette durch das Siegel erfasst. Mit einer Stellungnahme dazu wird seitens des BMZ darauf verwiesen, dass sich Kriterien für weitere Stufen der Wertschöpfung in Entwicklung befänden und dass die öffentliche Berichterstattung nicht mit der Berichterstattung gegenüber den Auditor:innen zu vergleichen sei. Letztere sei viel umfassender.

Unternehmensbeispiel Dibella

Dibella als ein B2B-Anbieter für nachhaltige Objekttextilien wurde seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) 2020 als ein Best Practice Unternehmen gewürdigt. Dibella bietet auch vollständig faire und umweltverträglich produzierte Heimtextilien an, die nach den Nachhaltigkeitsstandards GOTS und Fairtrade zertifiziert sind.

Zudem tragen diese Produkte das Siegel „Grüner Knopf“, was auf die dahinterliegende Managementstruktur und die unternehmenseigenen Werte verweist. Dibella zeigt, dass es einen vollständigen Überblick über die eigene Wertschöpfungskette hat, beginnend auf dem Baumwollfeld über alle nachfolgenden Produktionsschritte Entkörnung, Spinnen, Weben, Färben und Konfektion.

Dibella engagiert sich darüber hinaus für die Lebensbedingungen der Beschäftigten in den Herstellerländern und in der Aufklärung seiner Kund:innen (www.dibella.de). Und nicht zuletzt engagiert sich der Geschäftsführer als Vorstand in der Unternehmensvereinigung MaxTex, einem Netzwerk, das sich für die Umsetzung nachhaltiger Standards in der textilen Kette einsetzt. Innerhalb von MaxTex werden eigene Erfahrungen in der Lieferkette mit anderen Unternehmen geteilt und umfangreiche Weiterbildungen für eine nachhaltige Wertschöpfung innerhalb der Branche angeboten.

Damit zeigt sich Dibella nicht nur für die eigene Wertschöpfung verantwortlich, sondern ermutigt andere Unternehmen, aktiv zu werden. (www.maxtex.eu)

Fazit

Die Beachtung menschenrechtswürdiger Arbeitsbedingungen darf nach heutigem Wissen, heutigen Möglichkeiten und nach aktuellem Recht nicht mehr an den eigenen Unternehmenstoren enden. Solange in Ländern wie Bangladesch, Indien oder Pakistan Rechtsstaatlichkeit nicht greift, bleiben Unternehmen versucht, diese fehlende Rechtsstaatlichkeit für sich auszunutzen und von Menschenrechtsverletzungen zu profitieren. Aber auch national gibt es noch blinde Flecken, die man mit dem Sorgfaltspflichtengesetz ins Auge fassen sollte. Hierzulande werden systematisch unsichere Arbeitsbedingungen gebilligt und Menschenrechtsverletzungen stillschweigend toleriert. So gilt es zu hoffen, dass das Lieferkettengesetz dazu führt, menschenwürdige Arbeit überall – in Deutschland, Europa und in der Welt – sicherzustellen.

Quellen

Berger, A., Hilbrich, S. & Köhler, G. (2020) Implementation G 7 / G 20 Equality goals. Deutsches Institut für Entwicklungspolitik. Verfügbar unter: https://www.die-gdi.de/discussion-paper/article/the-implementation-of-the-g7-and-g20-gender-quality-goals-in-germany/ [17.08.2021]

BMAS, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, o.J. Dibella GmbH. Verfügbar unter: https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Umsetzungshilfen/Praxisbeispiele/Dibella-GmbH/dibella-gmbh.html [17.08.2021]

BMAS, o.J. Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz), verfügbar unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html [17.08.2021]

BMZ, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, (o.J.). Grüner Knopf, verfügbar unter https://www.gruener-knopf.de/ [17.08.2021]

BMZ, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, (o.J.). Stellungnahme des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum Bericht der Nicht-Regierungsorganisationen Femnet und Public Eye “Hält der Grüner Knopf, was er verspricht?“ file:///C:/Users/EIGENS~1/AppData/Local/Temp/Stellungnahme%20des%20BMZ%20zum%20Bericht%20von%20Femnet_Public%20Eye%20Januar%202020.pdf  [17.08.2021]

BPB, Bundeszentrale für politische Bildung (2018). 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Verfügbar unter: https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/282210/menschenrechte [17.08.2021]

Demele, M. (2013). Entwicklungspolitik als Arbeitspolitik. Kultursensible Decent Work-Strategien der Internationalen Labour Organization. Marburg: Metropolis

DGB, Deutscher Gewerkschaftsbund (2015) „Werkverträge – Missbrauch stoppen“ Berlin. Verfügbar unter file:///C:/Users/EIGENS~1/AppData/Local/Temp/DGB-Werkvertraege-2013-Missbrauch-stoppen.pdf [17.08.2021]

effective protection of human rights . verfügbar unter: https://www.publiceye.ch/fileadmin/doc/Mode/2021_PublicEye_Femnet_GruenerKnopf_Factsheet_EN.pdf [17.08.2021]

Eigenstetter, M. (2017). CSR – Impuls für bessere Arbeitsbedingungen? In I. Lopez (Hrsg.). CSR und Wirtschaftspsychologie (S.89-110). Springer.

Femnet und Public Eye (2021). Factsheet. The “Grüner Knopf” does not guarantee

FWF, Fair Wear Foundation, Verfügbar unter: https://www.fairwear.org/  [17.08.2021]

GOTS, Global Organic Textile Standard, Verfügbar unter: https://global-standard.org/ [17.08.2021]

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Hamm, B. (2016). Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Kritische Justiz, Vol 49 (4), 479-495

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OECD (2018) OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Verfügbar unter: https://mneguidelines.oecd.org/OECD-leitfaden-fur-die-erfullung-der-sorgfaltspflicht-fur-verantwortungsvolles-unternehmerisches-handeln.pdf [17.08.2021]

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Sen, A. (1999). Development as Freedom. Oxford: University Press.

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UN, United Nations, Office of the High Comissioner, (o.J.), Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948. verfügbar unter https://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger [17.08.2021]

 

 

 

Prof. Dr. Monika Eigenstetter
leitet das EthNa Kompetenzzentrum CSR sowie das A.U.G.E.-Institut an der Hochschule Niederrhein
Monika.Eigenstetter@hs-niederrhein.de

 

 

 

 

Nadine Langhorst
ist Lehrbeauftragte für Ethics and Corporate Responsibility an der Hochschule Niederrhein
nadine.langhorst@hs-niederrhein.de

 

 

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